Blogbeitrag
14.07.2022

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Tarifeinheit

Der EGMR entschied am 5. Juli 2022 über Beschwerden von Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitgliedern gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Gesetz zur Tarifeinheit (§ 4a TVG) verletzt nicht die europäische Koalitionsfreiheit (Art. 11 EMRK). Es kann bei der Deutschen Bahn daher weiterhin angewendet werden. Im Jahr 2017 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift als verfassungskonform eingestuft, der Gesetzgeber passte sie anschließend nochmals an.

Luther hatte die Deutsche Bahn zu diesem Thema in der Vergangenheit sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch in Dutzenden Verfahren vor Arbeitsgerichten vertreten.

Für die Deutsche Bahn/AGV MOVE:

Luther, Arbeitsrecht (Berlin): Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück (Partner), Dr. Paul Gooren (Partner)

Deutsche Bahn/AGV MOVE inhouse: Florian Weh (Hauptgeschäftsführer AGV MOVE), Carsten Schröter (Leiter Verbands- und Prozessvertretung AGV MOVE)


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