Um dem Wunsch vieler Eltern nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden, hat der Bundestag am 29. Januar 2021 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" beschlossen. Die Reform sieht insbesondere eine Verbesserung der Teilzeitmöglichkeiten, eine Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie mehr Elterngeld für besonders frühgeborene Kinder vor. Die neuen Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben werden.