Der europäische Gesetzgeber wollte schon beim Erlass der Nachweisrichtlinie nicht nur die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer transparenter machen, sondern auch die Arbeitsbedingungen selbst verbessern. Während die Nachweisrichtlinie aus Sicht des europäischen Gesetzgebers nur dem ersten dieser beiden Ziele gerecht wurde, soll die Arbeitsbedingungenrichtlinie einen Schritt weiter gehen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 01.08.2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sollte die Umsetzung in nationales Recht nicht bis zum 01.08.2022 erfolgt sein, finden die Regelungen ab diesem Zeitpunkt jedenfalls aber direkte Anwendung.