Mehrere Jugendliche, unter ihnen Luisa Neubauer von „Fridays for Future“, hatten mit Unterstützung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.) Verfassungsbeschwerden erhoben. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Staat habe mit dem Klimaschutzgesetz keine ausreichenden Regelungen geschaffen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens, insbesondere die Erwärmung der Erde bei 1,5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C zu halten, zu erreichen. § 3 KSG sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden müssen. § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG regelt in Verbindung mit Anlage 2 des Gesetzes die zulässigen Jahresemissionsmengen in den einzelnen Sektoren, durch die dieses Ziel erreicht werden soll. Eine Regelung über das Jahr 2030 hinaus ist in dem Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sollen entsprechende Minderungsquoten für Jahresemissionsmengen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung getroffen werden. Das Fehlen einer Regelung für den Zeitraum nach dem Jahr 2030 rügten die Beschwerdeführer als unzureichend.